Willkommen auf der FAQ-Seite der Kanzlei Wolfgang Schaper. Als Ihr engagierter Rechtsanwalt und Notar in Osnabrück beraten wir Sie kompetent in allen rechtlichen Fragen rund um das Familienrecht und das Arbeitsrecht. An unserer Kanzlei in der Luisenstr. 14, 49074 Osnabrück, ist es uns ein großes Anliegen, Ihnen als Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht eine verständliche sowie zielgerichtete juristische Lösung zu bieten. Wir wissen, dass rechtliche Auseinandersetzungen oft mit großen Sorgen verbunden sind, daher nehmen wir uns Zeit, Ihre individuelle Situation genau zu prüfen. Hier auf dieser Seite beantworten wir die am häufigsten gestellten Fragen zu unserer Kanzlei, unseren Fachgebieten und dem notariellen Service, damit Sie sich vor dem ersten Kontakt optimal vorbereiten können.
Allgemeine Fragen zu unserer Kanzlei
Welche Rechtsgebiete deckt die Kanzlei Wolfgang Schaper ab?
Wir konzentrieren unsere Praxis als Kanzlei in Osnabrück auf zwei zentrale und sehr persönliche Bereiche der Rechtswissenschaft. Wolfgang Schaper ist sowohl Fachanwalt für Familienrecht als auch Fachanwalt für Arbeitsrecht. Diese Doppel-Qualifikation ermöglicht es uns, Mandanten in familiären Konfliktsituationen ebenso professionell zu begleiten wie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Durch diese Spezialisierung garantieren wir Ihnen eine tiefe fachliche Expertise und eine aktuelle Kenntnis der Rechtsprechung in unseren Kernbereichen.
Wo befindet sich unsere Kanzlei und wie erreiche ich Sie?
Unsere Kanzleiräume sind zentral in der niedersächsischen Großstadt gelegen. Sie finden uns direkt in der Luisenstr. 14, 49074 Osnabrück. Dank der zentralen Lage sind wir für Mandanten aus der Stadt und dem Umland bestens erreichbar. Parkmöglichkeiten in der Umgebung und eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr sorgen dafür, dass Ihr Weg zu uns so unkompliziert wie möglich verläuft.
Um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder erste dringende Fragen zu klären, erreichen Sie unser Büro telefonisch unter der Nummer 0541/500890. Wir bitten um vorherige Terminabsprache, da wir für eine umfassende rechtliche Beratung ausreichend Zeit für Sie reservieren möchten. So gewährleisten wir die vertrauliche und ungestörte Besprechung Ihres Anliegens.
Fragen zum Familienrecht
Als Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Osnabrück begleiten wir Sie durch alle Phasen, die das Familienrecht betreffen. Ob es um eine einvernehmliche Scheidung, komplexe Vermögensauseinandersetzungen oder sensible Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht geht – wir stehen Ihnen mit juristischer Präzision und persönlichem Fingerspitzengefühl zur Seite.
Wie läuft das erste Beratungsgespräch beim Fachanwalt für Familienrecht ab?
In der ersten Sitzung nehmen wir uns die Zeit, Ihre Situation im Detail zu analysieren. Sie schildern uns Ihren Fall, bringen gegebenenfalls bereits vorhandene Dokumente wie Eheverträge oder Bescheide mit, und wir prüfen Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Unsere Aufgabe ist es, Ihnen die komplexe Rechtslage verständlich zu erklären und gemeinsam eine Strategie für das weitere Vorgehen zu entwickeln. Transparenz und Vertrauen stehen dabei an erster Stelle.
Wir besprechen in diesem Gespräch auch die voraussichtlichen Kosten und die Erfolgsaussichten Ihres Anliegens. Als erfahrene Kanzlei im Familienrecht in Osnabrück ist es uns wichtig, dass Sie von Beginn an genau wissen, welche Schritte wir für Sie einleiten werden und welche finanziellen Rahmenbedingungen damit verbunden sind. So gehen Sie gut informiert in die juristische Auseinandersetzung.
Wann brauche ich zwingend einen Anwalt für eine Scheidung?
In Deutschland ist das sogenannte Anwaltszwangsgesetz im Familienrecht für das Scheidungsverfahren relevant. Das bedeutet, dass zumindest der antragstellende Ehepartner zwingend durch einen Rechtsanwalt vertreten werden muss. Da wir als Fachanwalt für Familienrecht in Osnabrück tätig sind, übernehmen wir diesen Part für Sie. Wenn die Scheidung einvernehmlich ist und beide Ehegatten der Scheidung zustimmen, reicht ein gemeinsamer Anwalt für den antragstellenden Teil. Der andere Ehegatte kann der Scheidung dann ohne eigene anwaltliche Vertretung im gerichtlichen Termin zustimmen.
Fragen zum Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Osnabrück vertreten wir sowohl die Rechte von Arbeitnehmern bei Kündigungen oder Lohnstreitigkeiten als auch die Interessen von Arbeitgebern bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen oder der Abmahnung von Mitarbeitern.
Ich habe eine Kündigung erhalten – wie schnell muss ich handeln?
Wenn Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben, ist schnelles Handeln absolut essenziell. Für eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht haben Sie in der Regel eine sehr kurze Frist von drei Wochen ab Zugang des Kündigungsschreibens. Diese Frist ist strikt und wird vom Gericht in der Regel nicht verlängert. Daher sollten Sie sofort nach Erhalt der Kündigung den Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht einholen.
Wir prüfen für Sie die Wirksamkeit der Kündigung, identifizieren formelle Mängel oder fehlende Gründe und beraten Sie zu Ihren Chancen im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens. Oftmals lassen sich durch geschickte Verhandlung außergerichtlich auch einvernehmliche Aufhebungsverträge mit einer fairen Abfindung erzielen, die für Sie finanziell vorteilhafter sein können als ein langwieriger Prozess.
Vertreten Sie sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer?
Ja, unsere Kanzlei in Osnabrück arbeitet im Arbeitsrecht für beide Seiten. Für Arbeitnehmer setzen wir uns für die Durchsetzung von Lohnansprüchen, die Erstellung rechtmäßiger Zeugnisse und den Schutz vor ungerechtfertigten Kündigungen ein. Für Arbeitgeber bieten wir die Gestaltung von Arbeitsverträgen, die rechtssichere Vorbereitung von Personalmaßnahmen und die Vertretung im Falle von Abmahnungen oder Kündigungsschutzklagen. Durch unsere ganzheitliche Sicht auf das Arbeitsrecht wissen wir genau, wie die jeweils andere Seite denkt und argumentiert.
Fragen zu notariellen Leistungen
Neben der anwaltlichen Vertretung bietet Ihnen Wolfgang Schaper als Notar in Osnabrück auch die Durchführung notarieller Beurkundungen an. Der Notar ist der Garant für die Rechtssicherheit und Freiwilligkeit bei Verträgen, insbesondere wenn es um Immobilienkaufverträge, Grundschuldbestellungen oder Gesellschaftsverträge geht.
Welche Dokumente müssen zwingend notariell beurkundet werden?
Im deutschen Recht gibt es eine Reihe von Rechtsgeschäften, die zwingend der notariellen Beurkundung bedürfen. Dazu gehören unter anderem der Kauf oder die Schenkung von Immobilien und Grundstücken, die Bestellung von Grundschulden oder Hypotheken bei der Baufinanzierung sowie die Gründung oder Umstrukturierung von Gesellschaften wie der GmbH. Auch Eheverträge und Erbverträge bedürfen der notariellen Form. In unserer Kanzlei in der Luisenstr. 14 beraten wir Sie umfassend zu den rechtlichen Folgen, bevor wir den Vertrag beurkunden.
Wie bereiten Sie sich auf den Termin bei uns vor?
Eine gute Vorbereitung spart Zeit und Kosten. Bitte bringen Sie zu unserem Gespräch alle relevanten Unterlagen vollständig mit. Dazu gehören je nach Rechtsgebiet Arbeitsverträge, Kündigungsschreiben, Lohnzettel, Heiratsurkunden, Geburtsurkunden der Kinder oder auch Grundbuchauszüge. Je genauer wir Ihre Situation anhand der Dokumente nachvollziehen können, desto zielgerichteter können wir Sie beraten und vertreten.
Schreiben Sie sich zudem am besten im Vorfeld die wichtigsten Fragen und Punkte auf, die Sie klären möchten. Rechtliche Sachverhalte sind oft emotional aufgeladen oder komplex im Detail. Eine Notiz hilft Ihnen, in der Beratung nichts zu vergessen, und hilft uns als Ihrem Anwalt in Osnabrück, den Sachverhalt lückenlos aufzuklären und die richtigen juristischen Schritte für Sie einzuleiten.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Antworten auf unserer FAQ-Seite bereits einen guten Einblick in unsere Kanzleiarbeit geben konnten. Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtlichen Beistand im Familienrecht, Arbeitsrecht oder in notariellen Angelegenheiten benötigen, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme. Rufen Sie uns einfach unter 0541/500890 an oder besuchen Sie uns in der Kanzlei Wolfgang Schaper in der Luisenstr. 14, 49074 Osnabrück. Wir stehen Ihnen als erfahrene Rechtsanwälte und Notar jederzeit professionell und persönlich zur Seite.

